Details zu den Fachbereichen
orthopäd. Behandlung
- Übungen zum Aufbau der Muskulatur
- passive und aktive Bewegungsübungen
- Feinmotoriktraining
- Narbenbehandlung
- Koordinationstraining
- Übungen zur Erhöhung der Belastbarkeit
- Sensibilitätstraining
- Hilfsmittelberatung bezüglich des häuslichen und beruflichen Umfeldes
- Beratung und Training zum Gelenkschutz
- thermische Anwendungen
Pädiatrie
Behandelt werden Kinder vom Säuglings- bis zum Jugendalter, wenn sie in ihrer motorischen, kognitiven, psychischen, sozialen Entwicklung und der Wahrnehmungsverarbeitung deutliche Abweichungen gegenüber Gleichaltrigen aufweisen.
Es handelt sich häufig um eine Entwicklungsverzögerung in einem oder mehreren Bereichen.
In der Arbeit mit Kindern stehen folgende Grundprinzipien im Vordergrund:
Lernen erfolgt am effektivsten über lustbetonte, spielerische Übungsangebote, an denen das Kind aktiv beteiligt ist. Es soll Spaß an Bewegung, am Ausprobieren, Variieren und Lernen erlangen und/oder wiedergewinnen, damit es sich und seiner Weiterentwicklung durch erworbenes Vermeidungsverhalten nicht im Weg steht. Die Therapie setzt bei dem Entwicklungsstand an, in dem sich das Kind gerade befindet.
Das Medium Spiel in der Ergotherapie
Durch Spiele gelingt es den Therapeuten, eine offene und vertrauensvolle Beziehung zum Kind herzustellen, denn Spiele sind ein bekanntes Medium von zu Hause und aus dem Kindergarten. Durch das Spielen verarbeiten Kinder ihre Emotionen und Erfahrungen in der Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt. Spiele werden eingesetzt, um Kinder zu motivieren und zu begeistern. So können spielerisch Fähigkeiten und Fertigkeiten geschult werden, die das Kind sonst meidet bzw. welche noch nicht altersentsprechend entwickelt sind.
„Spiele haben aneignende und angleichende Funktionen.“ (Piaget)
Durch den gezielten Einsatz eines Spieles kann die Grob- und Feinmotorik, Auge-Hand-Koordination sowie die Geschicklichkeit geschult werden. Das Einhalten von Spielregeln, die Handlungsplanung, Merkfähigkeit, Konzentration und Ausdauer lassen sich verbessern. Ein Großteil der Spiele erfordert visuelle Wahrnehmungsleistungen, das Erkennen und Zuordnen von Farben, Formen und Zahlen.
Psychiatrie
„Arbeiten oder Sich-Beschäftigen ist Bestandteil der Selbstverwirklichung. Ergotherapeuten lenken die Selbstwahrnehmung auf das Tun, auf die Aktivität, auf das, was jemand kann und nicht kann, aber auch auf die Art und Weise, wie jemand etwas macht.
Im Rahmen der Ergotherapie kann ich also erfahren und spüren, wie ich mich anstrenge, konzentriere, durchhalte und wie ich mit Fehlern umgehe. Ich kann lernen, verloren gegangene Bedürfnisse und Wünsche wahrzunehmen und zum Ausdruck zu bringen. Und ich kann lernen, mich mit Menschen auseinanderzusetzen – mich einzulassen und abzugrenzen.“
(Quelle: Ingrid Schreiber, Ergotherapie in der Psychiatrie)
sonstige informationen
Behandlung / Termine
Jede ergotherapeutische Behandlung ist für gesetzlich wie auch privat Versicherte nur auf ärztliche Verordnung möglich. Sie erhalten eine solche Heilmittelverordnung entweder von Ihrem Haus- oder Facharzt. Vereinbaren Sie Ihre Termine mit uns einfach telefonisch oder per E-Mail. Sind wir unterwegs auf Hausbesuchen oder gerade in einer laufenden Behandlung, so hinterlassen Sie uns gerne auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht mit Ihrem Namen und der Telefonnummer, unter der wir Sie schnellstmöglich zurückrufen.
Zuzahlung
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse 100 % der Behandlungskosten.
Erwachsene, die gesetzlich krankenversichert und nicht von der Zuzahlung befreit sind, zahlen einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtbehandlungskosten und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro.
Absagepflicht
Unsere Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Mit Beginn der Behandlung auf ärztliche Verordnung entsteht automatisch ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und unserer Praxis. Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert. Können Sie diese nicht wahrnehmen, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig ab.
Gesetzliche Vorgabe: 24 h vor Termin!
Für NICHT ABGESAGTE TERMINE stellen wir Ihnen eine Ausfallgebühr (nach § 615 BGB – Annahmeverzug) in Höhe der jeweils geltenden Behandlungskosten privat in Rechnung – ungeachtet dessen, dass der entfallene Termin laut Verordnungsmenge ggf. anschließend noch stattfindet.
Privatpatienten
Auch bei Privatpatienten benötigen wir zur Durchführung der Behandlung eine ärztliche Verordnung. Ein Behandlungsvertrag entsteht ausschließlich zwischen Patient und Praxis.
Unabhängig davon, welche Leistungen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, sind Sie nach Abschluss der Behandlung innerhalb der angegebenen Frist zahlungspflichtig – auch wenn die Erstattung durch die zuständigen Stellen nicht oder nicht in voller Höhe gewährleistet ist.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung über die Kostenübernahme. Weitere interessante Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.privatpreise.de